Der Unterschied zwischen unabhängigem Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

Wir sind als unabhängiger Versicherungsmakler ausschließlich unseren Kunden verpflichtet und in der Auswahl der Gesellschaften völlig frei. Wir arbeiten mit über 30 namhaften Gesellschaften zusammen, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben. Weiter arbeiten wir im Auftrag unseres Mandanten bzw. vertreten seine Interessen und unterstützen ihn im Schadensfall bei der Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften.
Der Versicherungsvertreter hingegen ist nur für eine Gesellschaft vermittelnd tätig. Er darf nur diese vermitteln und unterliegt den Weisungen seiner Gesellschaft.
Auch ist jeder Versicherungsmakler bei der IHK registriert, welches das Erfüllen vieler Anforderungen voraussetzt. Neben der Qualifikation muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, da ein Versicherungsmakler für seine Fehler Ihnen gegenüber haftet.
Um Ihnen maximale Sicherheit zu geben, haben wir anstatt der gesetzlich geforderten Mindest- Deckungssumme eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von 10 Mio. € abgeschlossen.

Vergütung

Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter bekommt ein Versicherungsmakler keine Provisionen, sondern eine Courtage.
Als Versicherungsmakler erhalten wir nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eine Courtage von der Gesellschaft, an welche wir Sie vermittelt haben. Sie zahlen nur die vereinbarte Versicherungsprämie und es entstehen Ihnen dabei keine zusätzlichen Kosten. Da wir von den Gesellschaften eine jährliche Courtage erhalten, sind wir an einer langfristigen und vertrauensvollen Geschäftsbeziehung interessiert.
Die Courtage ist der Lohn des Maklers für seine Vorarbeit, einen geeigneten Versicherer zu finden, seine Beratungsleistung für den Kunden sowie die Betreuung bei Vertragsänderungen und Unterstützung im Schadensfall.