Haftpflichtversicherung

Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung und Produkt-Haftpflichtversicherung schützt den Unternehmer vor den Folgen seiner beruflichen Haftung. Als Arbeitgeber haften Sie auch für Fehler Ihrer Mitarbeiter gegenüber Ihren Kunden. Hier greift weder Ihre Privat-Haftpflichtversicherung noch die Ihres Mitarbeiters, weil der Schaden in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit sich ereignet hat. Hier hilft nur eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, die Ihre Haftung prüft, berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert oder unberechtigte Ansprüche abwehrt.


Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, dann haften Sie als Firmeninhaber für Schäden, die Sie oder Ihre Angestellten in Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gegenüber fremden Dritten verursacht haben. Je nach Art Ihres Gewerbes (Betriebsart) gibt es bei einigen Gesellschaften spezielle Deckungskonzepte für Ihren Betrieb, die speziell auf Ihre gewerbliche Tätigkeit abgestimmt ist.
Was viele Firmeninhaber nicht wissen. Sollten Sie Baustoffe verarbeiten, die sich im nach hinein als minderwertig herausstellen, dann sind Sie aufgrund des EuGH-Urteils aus 06/2011 verpflichtet, die Aus-und Einbaukosten auf eigene Kosten durchzuführen, um den Mangel bei Ihrem Kunden zu beseitigen. Der deutsche BGH ist an dieses Urteil des EuGH gebunden und musste seine bisherige, anderslautende Rechtsprechung ändern. Dieses Urteil stärkt zwar den Verbraucher, benachteiligt aber die Handwerksbetriebe mit der Haftungsproblematik.
Achten Sie daher darauf, dass Ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung auch eine erweiterte Produkt-Haftpflicht aufweist, die Aus-und Einbaukosten bei der Verarbeitung von minderwertigen Baustoffen mitversichert.
Sollte bei Ihrem Gewerbe mehrere Betriebsarten gleichzeitig ausgeübt werden, dann sollten diese auch dem Versicherer angezeigt werden, damit diese in der Betriebs-Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden.
Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten und Ingenieure gehören zu den Freiberuflern, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber ihren Mandanten haften.
Das kann eine Fristversäumnis sein, eine falsch kalkulierte Gebäudestatik oder eine Falschberatung sein, welches einen Vermögensschaden nach sich zieht. Auch IT-Dienstleister, Grafiker und Hausverwalter können in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Vermögensschäden verursachen.
Hier gibt es je nach Berufsbild Versicherer, die sich auf den Berufszweig mit speziellen Deckungskonzepten spezialisiert haben. Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Man kann als Unternehmer nicht vollkommen ausschließen, dass nicht irgendwann mal aus Unachtsamkeit oder Versäumnis heraus ein Vergehen angelastet wird, wo sich die Staatsanwaltschaft einschaltet. Es mag einem absurd vorkommen, aber dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft häufiger als man glaubt.
Bei einem Vorwurf der Staatsanwaltschaft sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt konsultiert werden, um eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch zu erreichen.
Allerdings liegen die Kosten für einen versierten Strafverteidiger mit Stundenhonorarsätzen zwischen 200,00 € und 400,00 € deutlich über den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Strafverteidiger, Kosten für Sachverständige und Gutachterkosten sowie die anfallen Kosten für die Zeugen.
Wir empfehlen Firmeninhaber und Freiberufler über eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sich gegen finanzielle Risiken zu schützen, die bei der Verteidigung durch strafrechtliche Verfolgung entstehen können.
Führungskräfte müssen weitreichende Entscheidungen treffen. Werden dabei Fehlentscheidungen getroffen, gehen die Schäden oft in die Millionen. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie für einen Vermögensschaden (weder Personen-noch Sachschäden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Im Schadensfall geht es um Ihre berufliche Reputation. Hier sollten spezialisierte Anwälte eingeschaltet werden, wo die Gebühren und Ausgaben aufgewendet werden, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren, zu mindern und berechtigte Schadensersatzansprüche zu leisten.